Die Grenzöffnung - der Schlagbaum fällt
Am Schlagbaum
Am 1.7.2003 um 9 war es endlich so weit: Der neue grenzüberschreitende Wanderweg zwischen Neuhausen und Asch wurde offiziell geöffnet.
Vertreter der Stadt Rehau, der Bundesgrenzschutzinspektion Selb, vom Zollkommissariat Selb, vom Landratsamt und vom Fichtelgebirgsverein sind eingetroffen, in schmucken Uniformen, mit Anzug und Schlips. Und auch rund 5O Bürger aus Rehau und Neuhausen haben sich inzwischen auf deutscher Seite vor dem neuen Tor nach Osten versammelt. Das Begrüsungskommittee aus Asch und Krasna demonstrierte gleich, wer den neuen Übergang nutzen darf: Wanderer, Radfahrer, Reiter, Roller- und Rollstuhlfahrer, es fehlte nur noch eine Kutsche und Aschs Bürgermeister Dalibor Blazek kam sogar mit Langlaufskiern. Pünktlich zum Eröffnungstermin erscheinen dann noch etwa zwanzig Frauen, Männer und Jugendliche aus Asch und Krasna. Endlich, um kurz nach 9 Uhr ist es soweit: Die Tschechen durchtrennen jubelnd das herbeigeschaffte Absperrband und laufen, fahren, rollen und reiten herüber zu ihren deutschen Nachbarn. Freundliches Handschütteln, Umarmungen, Beifall. Die Offiziellen würdigen den neuen grenzüberschreitenden Wanderweg mit eigenen Worten und Emotionen. Landrat Bernd Hering blickt auf die lange Geschichte des Weges zurück, der nach 13 Jahren eingehender Gespräche, Verhandlungen und Planungen nun geöffnet werden konnte. Hering: „Wenn Schlagbäume fallen ist das immer ein freudiges Ereignis.”
Bei den Verhandlungen am 9. und 10. Oktober 1990 in Bamberg regte die deutsche Seite auch ein Abkommen zur Erleichterung von Grenzübertritten in Touristenzonen und auf Wanderwegen an. Als Vorbild diente das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über den Kleinen Grenzverkehr und den Ausflugsverkehr von 1986. Die deutsche Seite übergab gleichzeitig ein Papier, das allein an der bayerischen Grenze 40 grenzüberschreitende Wanderwege und die Errichtung von acht Touristenzonen vorsah. Die Vorschläge gingen auf Anregungen der Grenzlandkreise, von grenznahen Gemeinden und von Wandervereinen zurück. Meist sollten damit Wandergebiete erschlossen, in Einzelfällen aber auch der Zugang zu Kirchen und Friedhöfen auf tschechischem Gebiet ermöglicht werden. Die Verhandlungen zwischen den Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und - nach Auflösung der Föderation - der Tschechischen Republik über das Abkommen "Kleiner Grenzverkehrauf Wanderwegen und in Touristenzonen" und eine erste Vereinbarung über die Errichtung von Wanderwegen zogen sich bis zur Mitte des Jahres 1994 hin. In der Vereinbarung waren neben den Wanderwegen auch die vorgesehenen Nutzungsarten und Öffnungszeiten festzulegen. [18]
Das deutsch-tschechische Abkommen über den Kleinen Grenzverkehr auf Wanderwegen und in Touristenzonen sowie über den Grenzüberschritt in besonderen Fällen trat am 1. Dezember 1994 völkerrechtlich in Kraft (BGBl I S.3844), die Vereinbarung über die Errichtung und Öffnung der Wanderwege am 1. Januar 1995. Weitere Verhandlungen und Vereinbarungen wurden durchgeführt und beschlossen.